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DIN 1055-5 nach 'neuer' MLTB
Samstag, 10 November 2007
Mit dem 18.10.2007 tritt die Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen - Fassung Februar 2007 - in Kraft. Die MLTB ist ebenso informativ wie kurz. Hier wird Anlage 1.1/2 (zu DIN 1055-5) ausführlich betrachtet.

DIN 1055-5:2005-07 und MLTB 2007-02

Zitate in diesem Beitrag sind der MLTB, S. 16 entnommen. Kommentare und/oder Ergänzungen sind in [eckige Klammern] gefasst.

"Zu DIN 1055-5
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1 Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ oder...1 hingewiesen. Die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ ist über www.bauministerkonferenz.de oder www.dibt.de/aktuelles abrufbar."
[Verlinkt durch DIN1055.de]
Der aufmerksame Leser entdeckt in diesen Zeilen gleich dreimal die "Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen". Sinngemäß: Es gilt Landesrecht oder die Tabellen des DIBt.



"2 Zu Abschnitt 4.1 (Norddeutsches Tiefland):
In Gemeinden, die in der Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ mit Fußnote ... gekennzeichnet sind oder ...1, ist für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit si = 2,3*μi*sk anzunehmen."

Ortschaften, die in der Norddeutschen Tiefebene und in Schneelastzone 3 liegen (ja, solche gibt es!), sind hiervon also nicht betroffen. Für manche Orte in Zone 3 sind folglich nur die ständigen/vorübergehenden Bemessungssituationen anzusetzen. (Dies trifft für einige - nicht alle - Gemeinden in den Landkreisen Greifswald, Greifswalder Bodden, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rostock, Rügen und Stralsund zu.) Siehe Übersicht unten.

 
"3 Zu Abschnitt 4.2.7
zusätzliche Begrenzung zu Gl. (6) [μw = γ*h/sk - μs; s.a. DIN1055-5, S. 13]:
Für den Lastfall ständige/vorübergehende Bemessungssituation nach DIN 1055-100 gilt die Begrenzung 0,8 ≤ μw + μs ≤ 2. Bei größeren Höhensprüngen, ab μw + μs > 3, gilt die Begrenzung 3 < μw + μs ≤ 4 für den max. Wert der Schneeverwehung [besser: Schneeanhäufung, da aus Abrutschen und Verwehung] auf dem tiefer liegenden Dach. Dieser Fall ist dann wie ein außergewöhnlicher Lastfall nach DIN 1055-100 zu behandeln. [...]"
[Hervorhebung durch DIN1055.de]

Der Höhensprung am Dach (Abschnitt 4.2.7) erfährt eine Abminderung:
  • Bisher wurde Gl. (6) der Norm in allen (geschlossenen) Fällen auf die vierfache Schneelast begrenzt (0,8 ≤ µw + µs4,0).

  • Ausnahmen bildeten nach einem Entwurf der MLTB "offene" Bauweisen für Vordächer, Laubengänge etc.: Hier durfte die Obergrenze mit 2,0 angesetzt werden.

  • Nun scheint sich als einheitliche Regelung durchzusetzen:
Bemessungssituation
Begrenzung
Randbedingung
Bemerkung
ständig / vorübergehend0,8 ≤ μw + μs 2,0
μw + μs 3,0
"kleinerer" Höhensprung
außergewöhnlich
3,0 < μw + μs ≤ 4,0
3,0 < μw + μs
"größerer" Höhensprung


 
"3 Zu Abschnitt 4.2.7 zusätzliche Begrenzung zu Gl. (6) [fortgesetzt]:
[...] Dabei darf auch bei Gebäuden in den Schneelastzonen 1 und 2 in Gemeinden, die in der Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ mit Fußnote … gekennzeichnet sind oder …1, [Tiefebene] der Bemessungswert der Schneelast auf si ≤ 4*sk begrenzt werden. [...]"


 

Was bedeutet das für die Umsetzung?

Die Schneeansammlung beim Höhensprung ist ausnahmslos mit der maximal 4,0-fachen charakteristischen Schneelast am Boden 4,0*sk anzusetzen. Diese Formulierung ist unabhängig von der Neigung des oberen Daches, der Höhe des Versprungs oder der Bauweise. Es muss demnach nicht mehr zwischen "offenem" (Vordach o.ä.) und "geschlossenem" tiefer liegendem Dach unterschieden werden. Auch ist dieser obere Grenzwert nicht an den Standort (innerhalb/außerhalb der Norddeutschen Tiefebene) gebunden.

Der Anwender erhält

  • eine Erleichterung bei Bauwerken im Tiefland (Zone 1 & 2) mit "großem" Höhensprung, da hier ohnehin außergewöhnlich kombiniert werden muss;

  • eine Erleichterung für "kleine" Höhensprünge außerhalb des Tieflandes: Begrenzung auf 2,0 (statt bisher: 4,0)*sk; außerdem: keine außergewöhnliche Bemessungssituation;
  • eine Erschwernis, wenn die zu erwartende Anhäufung mehr als der dreifachen Höhe der charakteristischen Schneelast entspricht ("großer" Höhensprung): Die außergewöhnliche Kombination ist hier zusätzlich zu bilden;
  • ein klein wenig mehr Verwirrung, da nun vier Kriterien zu beachten sind: Ist der Standort 1. innerhalb oder 2. außerhalb der Tiefebene? Liegt ein 3. kleiner oder 4. großer Höhensprung vor?

Zum Ausgleich soll durch die Begrenzung der "Standardfälle" auf 2,0*sk eine wirtschaftlichere Ausführung ermöglicht werden.
 

 

Wann muss außergewöhnlich kombiniert werden?

Hinweis: Die Auslegung des NABau vom August 2008 verlangt nur die Kombination von Schnee mit Eigengewicht.
 
Eine Übersicht, in welchen Fällen die außergewöhnliche Kombination nach DIN 1055-100 anzusetzen ist. 
Standort Art des Höhensprungsaußerge-
wöhnlich
Bemerkung 
außerhalb TE
"klein": 0,8 ≤ µw + µs2,0nein
= TE Zone 3
außerhalb TE"groß": 3,0 < µw + µs ≤ 4,0 ja
wg. groß 
innerhalb TE, Zone 1&2
"klein": 0,8 ≤ µw + µs2,0 ja
wg. TE
innerhalb TE, Zone 1&2"groß": 3,0 < µw + µs ≤ 4,0ja
wg. groß & TE
innerhalb TE, Zone 3"klein": 0,8 ≤ µw + µs2,0nein = außerhalb
innerhalb TE, Zone 3"groß": 3,0 < µw + µs ≤ 4,0ja wg. groß 
TE = Tiefebene, Norddeutsches Tiefland
 
Allgemeine Merksätze:
  • In der Tiefebene muss immer dann außergewöhnlich komibiniert werden, wenn sich der Standort in SLZ 1 oder SLZ 2 befindet.

  • Bei Höhensprüngen muss immer dann außergewöhnlich kombiniert werden, wenn ein "großer" Höhensprung vorliegt.


 
"3 Zu Abschnitt 4.2.7 zusätzliche Begrenzung zu Gl. (6) [fortgesetzt]:
[...] Bei seitlich offenen und für die Räumung zugänglichen Vordächern (b2 ≤ 3 m) braucht unabhängig von der Größe des Höhensprunges nur die ständige/vorübergehende Bemessungssituation betrachtet zu werden."


 
Wenige Zeilen, die reichlich verwirren.
  • "Seitlich offen" - oberhalb oder unterhalb? Ist hier doch noch zwischen "offener" und "geschlossener" Bauweise zu unterscheiden, wie es im Entwurf der Fall war?

  • "Für die Räumung zugänglich" - begehbar? Ist davon auszugehen, dass geräumt wird / geräumt werden kann (Auslegung für Mannlast)?

  • "b2 ≤ 3 m" - Vordächer können definitionsgemäß bis zu 10 m auskragen, bei 3 m Breite. Immerhin sind Stoßlasten aus dem Höhensprung nach Norm gesondert zu berücksichtigen; eine kleine Menge Schnee wird bei nur 3 m breiten Vordächern sicherlich vom Dach "heruntergeblasen". Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass sich unter Vordächern nur zeitweilig (also nicht dauerhaft) Personen aufhalten, weshalb eine Abminderung durchaus nachvollziehbar erscheinen kann.

  • "unabhängig von der Größe des Höhensprunges" - auch unabhängig vom Bauwerksstandort?
 
Es müssen drei Bedingungen erfüllt sein, um auch bei großen Höhensprüngen auf die außergewöhnliche Kombination bei "schmalen" Vordächern verzichten zu dürfen:
  1. Seitlich offen (DIN1055.de interpretiert hier ein "klassisches" Vordach: Unter dem betrachteten Dach sind (seitlich) keine Wände angeordnet.)

  2. Für die Räumung zugänglich: Es ist möglich, (evtl. von unten) größere Schneemassen regelmäßig und wirksam ohne langwierige Vorbereitungen (Gerüst?) zu entfernen (einfaches Abkehren o.ä.).

  3. Die Breite des Vordaches ist nicht größer als 3,0 m. (Es ist durchaus vorstellbar und auch zumutbar, von jeder Seite 1,50 m Schnee zu entfernen.)
Die Frage nach dem Standort kann im derzeitigen Stadium nicht eindeutig beantwortet werden. Die Formulierung beinhaltet zunächst alle Orte, die nicht in einen Sonderbereich (Ndt. Tiefebene) fallen. Es bleibt das Tiefland mit den Zonen 1 & 2 bzw. Zone 3. (Andere Regionen (z.B. Harz) werden nicht ausdrücklich erwähnt oder ausgeschlossen. DIN1055.de geht derzeit davon aus, dass die vereinfachte Bemessung eines schmalen Vordaches hier ebenfalls angewandt werden darf.)

Für Zone 3 kann die Vereinfachung sinngemäß übernommen werden. Aus Sicht von DIN1055.de ist - auf der sicheren Seite liegend und solange nichts Gegenteiliges verbindlich eingeführt wurde - die konservative Variante zu wählen: Auch schmale Vordächer in den Schneelastzonen 1 und 2 des Norddeutschen Tieflandes sollten für die außergewöhnliche Kombination bemessen werden.

   
"4 zu Abschnitt 5.1
Die Linienlast nach Gleichung (7) [Se = si2/γ; s.a. DIN1055-5, S. 14] entlang der Traufe darf mit dem Faktor k = 0,4 abgemindert werden. Sofern [örtlich konzentriert und mit ausreichendem Abstand zur Traufe oder] über die Dachfläche verteilt Schneefanggitter oder vergleichbare Einrichtungen angeordnet werden, die das Abgleiten von Schnee wirksam verhindern und nach Abs. 5.2 [Schneelasten auf Schneefanggitter und Aufbauten auf Dachflächen] bemessen sind, kann auf den Ansatz der Linienlast ganz verzichtet werden."
Diese eindeutige Aussage ist eine sinnvolle Vereinfachung, die scheinbar uneingeschränkt Gültigkeit besitzt. Ebenfalls positiv ist die ausdrückliche Differenzierung zu werten: Würden Schneefanggitter bemessen und die volle Linienlast an der Traufe angesetzt, so hätte man einen Teil der Last bereits zweimal berücksichtigt.



Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass die Annahmen zur Schneelast mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,02 getroffen wurden; dies entspricht einem Auftreten von 1x/50 Jahre (vgl. DIN 1055-5: 2005-07, S. 23 (Anhang B)).
 
Die Ermittlung der Windlast nach DIN 1055-4 ist von wenig Veränderung gegenüber der vorherigen Version der MLTB geprägt. Lediglich Reihenhäuser und Vordächer werden betrachtet, vgl. hierzu die Stellungnahme von DIN1055.de.

Fußnote:  1 nach Landesrecht
» 2 Kommentare
1Schneelast
am Montag, 13. September 2010 15:34von KarolaFrey
Ich benötige diue zul. Schneelast in KN/m2 für das Gebiet um Garching/Bay..  
Kann mir da jemand Helfen? 
 
K.
2Na klar
am Montag, 13. September 2010 15:48von F.Müller
Offizielle Excel-Mappe: 
http://www.dibt.de/de/Data/Schneelastzonen_nach_Verwaltungsgrenzen .xls 
und für eilige: 
www.schneelast.info
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 21 Januar 2009 )
 
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