Auslegungssache |
Samstag, 13 Oktober 2007 | |
Der Normenausschuss Bauwesen NABau veröffentlicht in regelmäßigen Abständen seine Antworten auf Anfragen der Anwender. Meist sind diese Informationen hilfreich und beantworten die Fragen vollständig, wie unser Beitrag zur Interpolation bei verschiedenen Dachneigungen zeigt. Genauigkeit in DIN 1055-4:2005-03In den Auslegungen zu DIN 1055-4 vom Mai 2007 ist auf Seite 4 zu Abschnitt 12.1.4 (Pultdächer) unten zu lesen:
Die knappe Auskunft hierzu lautet: "s. Anlage 1". Anlage 1 ist eine Erweiterung von Tabelle 5 - Außendruckbeiwerte für Pultdächer in DIN 1055-4. Die ergänzten Bereiche wurden umrandet:
Das Weglassen der cpe,1-Werte im Bereich H war vermutlich in der Urfassung der Norm nicht beabsichtigt. Durch die Beantwortung ist der Bereich H des Pultdaches verständlicher. Auslegung von DIN1055.deDie Anfrage ist auf den ersten Blick durchaus gerechtfertigt. Das gleiche Problem tritt z.B. auch bei Tabelle 6 (Satteldächer) auf. Zur Verdeutlichung betrachten wir (willkürlich) den Bereich F, cpe,1 in Tab. 5:
Leicht nachvollziehbar ist, dass die Druckbeiwerte mit steigender Dachneigung anwachsen: Flachdächer sind nahezu ausschließlich für abhebende Lasten aus Wind zu bemessen, während Steildächer (hier: ab 45°) reinen Druck erhalten. Dies entspricht sinngemäß der "alten" DIN 1055-4 von 1986. Erschwerend kommt in der Neufassung die Forderung nach der Berücksichtigung von Sog und Druck für 15° ≤ α ≤ 30° hinzu. Der Fragesteller wollte wahrscheinlich auf etwas anderes hinaus. Wie sind die cpe-Werte für
anzunehmen? Ist für 11° der interpolierte, geringe Druckbeiwert von cpe,1 = + 0,04 anzusetzen und für 14° entsprechend + 0,16? Sinngemäß müssten Dachneigungen von 40° zusätzlich für einen Sogbeiwert von - 0,5 untersucht werden... Oder darf für die beispielhaft genannten Neigungen auf die Interpolation verzichtet werden - dann wäre für
Hierdurch würde eine Bemessung deutlich vereinfacht werden! Die Erfahrung zeigt, dass Ingenieure und Prüfstatiker teils unterschiedliche Ansichten haben; in der Praxis kann dies zu Unstimmigkeiten führen. Durch eine anschauliche Formulierung der Norm könnte Klarheit geschaffen werden. Denkbar wäre die Eintragung weiterer Zahlenwerte:
Stünde in der Spalte für 10° zusätzlich "+ 0", so wäre eindeutig festgelegt, dass interpoliert werden muss. Die Anzahl der Kombinationen würde ansteigen. Allerdings hat sich die Bemerkung zu Tabelle 5 durch die Auslegung inhaltlich nicht verändert:
Hier steht eindeutig "von α = + 15° bis +30°" - demnach sind Neigungen bis 14° in den Bereichen F und G nur für Sog zu bemessen. Ab 31° sind ausschließlich drückende Beiwerte anzusetzen. Planerisch läßt sich die Anzahl der Lastkombinationen reduzieren, indem Neigungen α ≤ 14° bzw. α ≥ 31° gewählt werden. FazitOb sich Windverwirbelungen durch die mathematisch exakten Zahlen 15 bzw. 30 aufhalten lassen, ist fragwürdig. Eine statische Berechnung beruht immer auf einer Modellierung der Realität. Die Vorgabe eines sinnvollen Modells macht eine Abschätzung ("Bemessung") überhaupt erst möglich.
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