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Vordächer
Sonntag, 21 Oktober 2007
Die Änderungen der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen vom Februar 2007 betreffen u.a. die Berücksichtigung von Vordächern in DIN 1055-4:2005-03. Der betreffende Teil ist hier einsehbar. Wie sind geneigte Vordächer zu berücksichtigen? Warum wird für h die mittlere Gebäudehöhe angenommen?

DIN 1055-4:2005-03 und MLTB 2007-02

Nachfolgende Stellungnahme wurde am 22. Mai 2007 an das Deutsche Institut für Bautechnik - DIBt - übersandt:


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Subject: MLTB 02 2007 Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

die MLTB "Änderungen Februar 2007" enthält auf Seite 3 Hinweise zu DIN 1055-4. Hierzu habe ich nachfolgende Anmerkungen.

"4.1 Die Druckbeiwerte der Tabelle X gelten für horizontale Vordächer, die an eine Gebäudewand angeschlossen sind."

FRAGE: Wie ist bei GENEIGTEN Vordächern zu verfahren? Heutzutage ist es nicht unüblich, Vordächer vom Bauwerk WEG, aber auch zum Bauwerk HIN zu neigen. Soll hier unterschieden werden? Bis zu welchen Neigungen gilt ein Vordach als "horizontal"? Sind stark geneigte Vordächer u.U. als "freistehend" zu betrachten? Wäre es evtl. denkbar, das Wort "horizontale" aus obigem Satz zu entfernen, sodass Tabelle X für ALLE Vordächer gilt?

"4.5 Die Bezugshöhe ze ist der Mittelwert aus der Trauf- und Firsthöhe."

Bei allem Respekt, den ich der Arbeit des DIN und des DIBt entgegenbringe - hier komme ich leider nicht umhin, eine gewisse Inkonsequenz zu unterstellen. In anderen Fällen der Norm DIN 1055-4 ist mit h der HÖCHSTE Punkt eines Gebäudes angegeben. Warum wird hier unterschieden? Der Mittelwert dient meiner Ansicht nach nur der Verwirrung. Welchen Einfluß sollte die MITTLERE Höhe des Daches auf die Bemessung des Vordachs haben? Es wäre demzufolge durchaus schlüssig, in DIN 1055-4 z.B. für Längswände eines Gebäudes die TRAUFhöhe anstelle der FIRSThöhe zu berückichtigen?! In Anlehnung an die Norm wäre es deshalb sinnvoller, auch bei Vordächern für h die FIRSThöhe anzusetzen; damit bliebe die Übersichtlichkeit für den Anwender eher gewährleistet.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Bild X nicht ganz mit dem vorangestellten Text übereinstimmt: Im Text steht "ze", im Bild ist "h" angegeben. Mein Vorschlag wäre, den Text aus DIN 1055-4 sinngemäß zu übernehmen: "Die Bezugshöhe ze ist gleich h anzunehmen."

Ich bitte um Berücksichtigung dieser Hinweise vor der Umsetzung der Änderungen durch die Länder. Vielen Dank!


Der Ansatz der MLTB durfte frühestens am 18.10.2007 umgesetzt werden. Wir hofften auf eine Vereinfachung für die Praxis, die leider nur teilweise erfüllt wurde:

  • Einschränkung auf ebene Vordächer, die max. 10 m auskragen
  • Begrenzung der Neigung auf ±  10°
  • Tabelle X heißt nun Tabelle 1 (Seite 15 der MLTB

Immerhin wurde eine einheitliche und praktikable Lösung gefunden.

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