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Höhensprung im Dach
Montag, 06 August 2007
Die Formulierung der Norm kann auf verschiedene Weisen gedeutet werden. Daraus ergeben sich stark unterschiedliche Bemessungswerte für das tiefer gelegene Dach.
 
Neuerdings werden häufiger Photovoltaik-Anlagen (nachträglich) auf Dächern installiert. Beachten Sie den Beitrag zur PV in unserem Forum und im Forum von diestatiker.de.

Höhensprung nach DIN 1055-5:2005-07

1) Maximale Schneelast am höheren Dach aus µ*sk mit Berücksichtigung der Dachneigung: Hieraus kann µ bis auf den Wert 0 (für α > 60°) absinken (vgl. Tabelle 1 - Formbeiwerte der Schneelast für flache und geneigte Dächer in DIN 1055-5:2005-07, S. 10). µ wird der Neigung angepaßt.

2) Maximale Schneelast am höheren Dach aus µ*sk ohne Berücksichtigung der Dachneigung: Der Beiwert µ wird einheitlich mit 0,8 festgelegt (ähnlich wie bei α <= 30° bzw. steileren Dächer mit traufseitigem Gitter o.ä.). µ wird der Neigung nicht angepaßt.

( Abrutschen) Nach DIN 1055-5:2005-07, 4.2.7 (Höhensprünge an Dächern) ist eine Anhäufung von Schnee zu berücksichtigen, wenn der Höhenunterschied h >= 0,50 m ist. Die Anhäufungen setzen sich aus den zwei Teilen abgerutschter Schnee und Verwehung zusammen. Die zusätzliche Last aus Verwehung ist stets anzusetzen. Schneemassen, die durch Abrutschen vom höheren Dach stammen (können), müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn die höher gelegene Dachfläche steiler als 15° zur tiefer liegenden Fläche hin geneigt ist.
( + )
Verwehung
Anhäufung


Die beiden oben genannten Verfahren führen zu voneinander abweichenden Ergebnissen für die Schneelast aus Abrutschen.

Beispiele

Es gilt: h >= 0,5 m.

a) α = 10°
 keine Berücksichtigung, da α < 15°
   
b) α = 22°
 nach 1) ist µ = 0,8 (α <30°)
  nach 2) ist µ = 0,8 (Festwert)
   
c) α = 35°
 nach 1) ist µ = 0,8*(60°-α)/30° = 0,67
  nach 2) ist µ = 0,8
   
d) α = 59°  nach 1) ist µ = 0,03
  nach 2) ist µ = 0,8
   















Beispiel d) ist ein Extremfall, der vermutlich selten auftreten wird. Er wurde bewußt gewählt, um die Unterschiede hervorzuheben. Bei Neigungen <= 30° erübrigt sich die Diskussion, da 1) und 2) identische Werte liefern. Die folgenden Überlegungen betreffen demnach nur Dächer mit α > 30°.


Höher gelegenes Dach mit α > 30°

Nach DIN 1055-5:2005-07, S.12 errechnet sich µs aus der Hälfte der "größten resultierenden Gesamtlast auf der anschließenden Dachseite des oberen Daches". Wird dieser Satz angewendet, so wird die Schneemasse aus Abrutschen auf der unsicheren Seite liegend zu klein ermittelt: Je steiler das Dach, desto weniger Schnee bleibt liegen. Diese im Extrembeispiel d) kaum vorhandene Menge darf anschließend noch um 50% abgemindert werden.

Aktuellen Auslegungen zufolge wird der Beiwert µ des höher liegenden Daches mit 0,8 belegt. Diese Regelung ist durchaus sinnvoll, stellt man nachfolgende Überlegung an.

Steildach

 Bei Schneefall müsste sich auf der geneigten, höheren Dachfläche eine gewisse Menge ansammeln (können). Aufgrund der (zu steilen) Dachneigung bliebe jedoch auf dem oberen Dach rein gar nichts liegen - der gesamte Schnee würde sofort auf dem unteren (Flach-) Dach landen. Dieser Fall wird durch die Formulierung der Norm nicht betrachtet! Als Folge würde die Schneelastmenge aus Abrutschen zu gering eingeschätzt.

Wird also der Beiwert µ zu 0,8 angesetzt (Fall 2), so ist dies gleichbedeutend mit der Annahme, dass auf dem höheren Dach die theoretisch maximal mögliche Schneemenge liegen bleibt. (Dieser Ansatz ist unabhängig von der Dachneigung!) Wieviel Schnee sich tatsächlich auf dem oberen Dach aufgrund seiner Neigung abgemindert ansammeln kann, ist unbedeutend. Es wird - auf der sicheren Seite liegend - immer von der maximalen Menge ausgegangen. Übertragen auf die Praxis bedeutet diese Interpretation, dass ein Teil des Schnees vom oberen Dach bereits abgerutscht ist.

Daraus resultiert ein höherer Anhäufungskeil, der zwangsläufig eine unwirtschaftlichere Bemessung nach sich zieht. Mit der 50%-Regelung ergibt sich der in der Literatur inzwischen häufiger angegebene, konstante Wert zu 0,5*0,8 = 0,4. Die Formulierungen im Kapitel 4.2.7 der Norm vereinfachen sich auf ein einfaches Verhältnis der Längen.

Allgemein:             0,5*µ*sk*b1/2 = µs*sk*ls/2 (Satteldach mit der Breite b1)

                            µs = 0,5*µ*b1/ls


mit µ = 0,8:           µs = 0,4*b1/ls

Achtung: Diese Formulierung ist als Vorschlag zu betrachten und enthält keinen bindenden Charakter. Allerdings wird der konstante Wert von 0,4 durch die Softwarehersteller mb AEC und pcae in ihren Programmen bestätigt.

Fazit

Wird die Berücksichtigung eines Höhensprunges im Dach normkonform durchgeführt, so werden u.U. zu geringe Werte für die Anhäufung ermittelt. Solange keine offiziellen Stellungnahmen vorliegen, sollte die Berechnung des Formbeiwertes µs aus Abrutschen trotz unwirtschaftlicherer Ergebniss - auch bei unserem SchneeLastRechner -  mit dem Wert µ = 0,8 erfolgen.

DIN1055.de hat eine Formel entwickelt, die µs zuverlässig für alle Dachformen ermittelt.
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