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Andreas Taglang

 
Balkone / Verkehrsflächen - 18/04/2009 13:22 Liebe Kollegen,

zuweilen fasst man sich ans Hirn und grübelt so über manche DIN.

Ich wundere mich derzeit über die DIN 1055-3, warum bei Balkonen eine Nutzlast von 4,0 KN/m2 (Kateg. Z) angesetzt werden muss
und bei Verkehrs- und Parkflächen für Fahrzeuge bis 2,5 t, eine Nutzlast von 2,5 KN/m2 (Kat. F2) angesetzt werden darf.

Die "Kohlensack-Theorie" der Nachkriegsjahre ist ja wohl nicht mehr ganz up to date. Oder hat man die steigenden Ölpreise voraus gesehen!


Grüße von einem staunenden Fachmann
Andreas Taglang

Kollegen
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Balkone / Verkehrsflächen
Andreas Taglang 18/04/2009 13:22
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F.Müller 20/04/2009 13:18
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